Nutzungsordnung

  1. Der PC-Pool steht Studierenden und Mitarbeitern der Universität Greifswald unentgeltlich zur Nutzung während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Externen kann auf Antrag die Nutzung gewährt werden, wenn Plätze frei sind bzw. kein Mitglied der Universität Greifswald Anspruch auf Nutzung erhebt.
  2. Studierende haben sich zur Nutzung beim Aufsicht führenden Personal anzumelden, den Studierendenausweis vorzuzeigen und sich in die Nutzerliste mit Angabe der Arbeitszeit einzutragen. Mit der Unterschrift in der Nutzerliste wird die Einhaltung der Nutzungsordnung anerkannt.
  3. Die Nutzer des PC-Pools dürfen die freigegebenen lokalen und netzbasierten Speichermedien nutzen. Für die Sicherung von Sitzungsdaten auf eigenen Speicherressourcen ist jeder Nutzer selbst verantwortlich. Es besteht kein Anspruch auf Aufbewahrung der Daten über die Sitzung hinaus. Bei technischen Problemen, die zu Datenverlust führen, wird keine Haftung übernommen. Es ist untersagt, gesetzes-, urheberrechtswidrige und datenschutzrelevante Inhalte auf den Speichermedien der Einrichtung abzulegen. Entsprechende Verstöße werden rechtlich geahndet.
  4. Das Installieren und Löschen von Software ist prinzipiell untersagt. Sollte die Notwendigkeit zur Installation von Software bestehen, so ist der zuständige Administrator zu konsultieren.
  5. Die Beschädigung von Hard- und Software einschließlich des Entwendens von Teilen ist verboten und wird rechtlich geahndet.
  6. Im PC-Pool ist die Nutzung nicht lizenzierter Software untersagt.
  7. Jeglicher Verstoß gegen das Urheberrecht sowie Copyright ist untersagt.
  8. Für die Inanspruchnahme von Diensten wie Drucken etc. gilt die Gebührenordnung der Universität Greifswald.
  9. Es ist untersagt, Internetseiten mit verfassungsfeindlichen oder gesetzlich verbotenen Inhalten (Pornographie, Menschenhandel, Rassismus, Radikalismus etc.) zu laden.
  10. Im Computerraum dürfen keine Speisen und Getränke verzehrt werden (Wer essen möchte, kann dies im Flur tun.). Jeglicher Alkoholgenuss ist im PC-Pool untersagt.
  11. Im PC-Pool liegen gelassene persönliche Dinge werden 7 Tage lang im Sekretariat des Sprachenzentrums aufbewahrt und danach ins Fundbüro der Universität gebracht.
  12. Bei wiederholtem Verstoß gegen die Nutzungsordnung wird Hausverbot erteilt.