Regeln für (wahl)obligatorische und fakultative Kursbesuche
Einstufungstests und deren Ergebnisse geben die Orientierung.
Sind Einstufungstests nicht möglich, ist eine persönliche Beratung empfehlenswert: durch Frau Katrin Adolphi oder durch die Lehrkraft des gewünschten Kurses.
Testen Sie sich! Wenn Sie die für die Kursstufe nötige Punktzahl erreichen, ist es egal, ob Sie in einen allgemein- oder fachsprachlichen Kurs einsteigen wollen.
Bestehen dann immer noch Bedenken, wenden Sie sich an den Kursleiter.
Die UNIcert®-Ausbildung umfasst i.d.R. 8 SWS und zumeist mehrere Module. Für ein allgemeinsprachliches Zertifikat der Stufen UNIcert® I, II und III in Englisch müssen Sie je ein Modul aus den Schwerpunkten I und II (Rezeption und Interaktion) mit jeweils 4 SWS belegen. Diese Module können in beliebiger Reihenfolge oder auch parallel absolviert werden, so dass die Ausbildung in der Regel 2 Semester dauert. Wenn Sie die Module parallel belegen, schaffen Sie es in einem Semester. In der Niveaustufe B1 (UNIcert® I) heißt das, Sie müssen sowohl B1.1 als auch B1.2 belegen.
Bei den Niveaustufen B2 und C1 können Sie zwischen den Schwerpunkten I (Sprachliche Fertigkeiten und Grammatik), II (Themengeleitete Allgemeinsprache) und III (Fachsprache) wählen. Für die Zusammenstellung der Module konsultieren Sie bitte die Studienberatung.
Für ein UNIcert®-Zertifikat Fachsprache in Englisch müssen Sie 4 SWS Fachsprachenkurse besuchen, 2 SWS Conference Skills und 2 SWS Academic Writing. Sie können diese Kurse über mehrere Semester oder auch parallel besuchen, so dass sich die Ausbildung über 1 bis 4 Semester erstrecken kann.
Um zur UNIcert®-Prüfung oder zur Zeugnis-/Zertifikatsprüfung* zugelassen zu werden, muss man 75% der Lehrveranstaltungen besucht haben.
* gemäß UNIcert® -Prüfungsordnung bzw. Prüfungs-und Studienordnung für die studienbegleitende Fremdsprachenausbildung an der Universität Greifswald, 21.10.2014
Die obligatorischen Sprachkurse werden für Philologiestudierende von der immatrikulierenden Einrichtung angeboten. Eine curriculare Teilnahme an den Kursen des Sprachenzentrums ist nicht möglich. Für den Besuch fakultativer Kurse, z. B. in weiteren Fremdsprachen, oder fachsprachlicher Kurse gelten die Bedingungen wie für Studierende aller Fakultäten.
In den General Studies der B.A.-Studiengänge gibt es einen "Ergänzungsbereich", der nicht näher definiert ist und mit 5 Leistungspunkten (LP) honoriert wird. Wenn Sie ein Semester lang an einem Sprachkurs mit 4 SWS teilnehmen und die vorgesehenen Leistungskontrollen erfolgreich absolvieren, können Sie dies mit 5 LP angerechnet bekommen. Es ist nicht möglich, einen mit zwei Semestern/8 SWS ausgeschriebenen Kurs zu teilen und bereits nach einem Semester einen Abschluss zu erhalten.