Einschreibung, An-& Abmeldung, Teilnahmebedingungen, Kurswechsel
Die Einschreibung in die Kurse des Sprachenzentrums erfolgt über das Selbstbedienungsportal/Vorlesungsverzeichnis auf der Homepage der Universität.
Für das Wintersemester beginnt die Einschreibung i.d.R. am 1. September und für das Sommersemester am 1. März. Für jedes Kurssemester ist eine Neuanmeldung erforderlich.
Ist der Sprachkurs Teil der obligatorischen Ausbildung (z. B. Drittsprache für Lehramtsanwärter), melden Sie sich bitte schnellstmöglich bei der Kursleiterin/dem Kursleiter.
Schauen Sie zuerst im HIS nach, wie viele Teilnehmer in dem Kurs zugelassen sind. Bei mehr als 20 Teilnehmern hat es in der Regel keinen Zweck, sich an die Lehrkraft zu wenden. Sind weniger als 20 Teilnehmer zugelassen, schreiben Sie eine E-Mail an die Lehrkraft mit Angabe Ihrer Matrikelnummer und bitten darum, dass Sie nachgetragen werden.
Laut Gebührenordnung der Universität wird die Gebühr für fakultativ belegte Kurse mit der Anmeldung fällig. Aus Kulanz können Sie sich innerhalb der ersten beiden Wochen ab Semesterbeginn selbst über das Selbstbedienungsportal der Universität vom Kurs abmelden. Danach erhalten Sie einen Gebührenbescheid und die Gebühr wird fällig. Dann ist keine Befreiung mehr möglich.
Als Inanspruchnahme der Leistungen des Sprachenzentrums gilt, wenn sich jemand für einen Kurs angemeldet hat und zugelassen wurde. Sollte der-/diejenige dem Kurs fernbleiben, ohne sich innerhalb der zweiwöchigen Wechsel- bzw. Stornierungsfrist zum Semesterbeginn abzumelden, behalten wir uns vor, zukünftige Anmeldungen nur auf Wartelisten zu registrieren und die Zulassung nur zu gewähren, wenn zum Ende der Anmeldefrist noch Plätze frei sind.
Ein Kurswechsel ist grundsätzlich möglich, wenn ein alternatives Angebot besteht. Sprechen Sie mit der Lehrkraft darüber. Sie wird Ihnen eine Empfehlung geben, welchen Kurs Sie besuchen können ggf. auch im Folgesemester.
Sie können sich als Nebenhörer an der Universität Greifswald anmelden und dann an den Sprachkursen wie Studierende der Universität Greifswald gegen Gebühr teilnehmen. Legen Sie der Lehrkraft Ihre Bescheinigung über die Zulassung als Zweit- bzw. Nebenhörer vor.