Gebühren und Entgelte für Sprachkurse, Prüfungen etc.
Ja, wenn die für den einzelnen Studierenden geltende Studien- und Prüfungsordnung keine Sprachkurse vorsieht, sind Gebühren lt. Gebührenordnung der Universität (vgl. Anlage I 2) zu entrichten.
Der curriculare bzw. wahlobligatorische Besuch von Sprachkursen ist nicht gebührenpflichtig.
Semesterkurs mit 2 SWS: | 22,00 € |
Semesterkurs mit 4 SWS: | 40,00 € |
Sprachintensivkurs mit 60 h: | 45,00 € |
Zeugnis-/Zertifikatsprüfung im Anschluss an Kursbesuch: | 15,00 € |
Sprachtest ohne Kursbesuch (DAAD-Test): | 25,00 € |
Anfertigung einer Zeugniszweitschrift auf Grundlage des Protokollauszugs | 7,50 € |
Bestätigung der Richtigkeit einer Übersetzung | 10,00 € |
Sie erhalten nach Semesterbeginn einen Gebührenbescheid. Die Gebühr muss dann innerhalb der angegebenen Frist überwiesen werden.
Kommen Sie nach der Zulassung zum Kurs in HIS und spätestens in der ersten Vorlesungswoche in das Sekretariat des Sprachenzentrums, Ernst-Lohmeyer-Platz 3, Raum 1.17 und legen Sie Ihr Gutscheinbuch sowie Ihren Studierendenausweis vor. Der Gutschein wird dann entnommen und es erfolgt die Verrechnung mit der Kursgebühr.
Wenn Sprachkurse besucht wurden, weil sie als Studienleistungen lt. Prüfungsordnung für den zutreffenden Studiengang obligatorisch oder wahlobligatorisch vorgesehen sind, kann nach Ablegen der curricularen Prüfung ein Antrag auf Gebührenerstattung gestellt werden.
Dem Antrag auf Gebührenerstattung sind beizufügen:
- der Abbuchungsbeleg/die Abbuchungsbelege (Kontoauszüge) zum Nachweis der Entrichtung der Gebühr für den besuchten Sprachkurs bzw. die besuchten Kurse.
- der Ausdruck der Prüfungsanmeldung aus dem Selbstbedienungsportal oder der Notenspiegel, aus dem die Ablegung der Sprachprüfung hervorgeht.
Bei zweisemestrigen Kursen kann der Antrag erst nach Absolvierung beider Semester gestellt werden, da erst dann die Prüfung abgelegt wird.
Grundsätzlich nicht lt. §3 Pkt. (6) der Gebührenordnung der Universität Greifswald. Wir bieten Ihnen aber an, einen anderen Kurs zu besuchen und verrechnen dann die gezahlte Gebühr. Um diesem Problem vorzubeugen, ist es ratsam, vor der Einschreibung in einen Sprachkurs den Selbsteinschätzungstest für den gewünschten Kurs zu machen.
Sowohl Mitarbeiter als auch Gasthörer müssen in jedem Semester vom Kursleiter zum Kurs zugelassen werden. Dazu reichen Sie bitte den Antrag auf Gasthörerschaft bei uns ein. Anschließend müssen Sie sich mit dem Antrag (persönlich oder per Post) beim Studierendensekretariat immatrikulieren. Immatrikulationsfrist für das Wintersemester ist der 31. Oktober und für das Sommersemester der 30. April.
Das Entgelt für die Teilnahme an Sprachkursen wird auf Basis der Vollkostenkalkulation berechnet. Darüber wird eine Rechnung ausgestellt, die Sie am Anfang des Semesters von uns erhalten. Je nach Stundenumfang und Lehrkraft liegen die Kosten zwischen 73 und 235 € pro Semester.
Eine Ausnahme gilt für allgemeine Englischkurse und englische Fachsprachenkurse, die Mitarbeitern im Interesse der Internationalisierung der Universität seit dem Wintersemester 2014/15 generell kostenfrei offen stehen.
Gasthörer dürfen keine Hochschulprüfungen ablegen, siehe Informationen für Gasthörer. Das gilt auch für UNIcert®.
Gasthörer dürfen Leistungsnachweise erwerben. Sie können also an einer Prüfung teilnehmen, die jedoch nur mit einem Leistungsnachweis bescheinigt wird. Die Teilnahme an der Prüfung ist in dem Kursentgelt für Gasthörer inbegriffen und muss nicht extra bezahlt werden.