Übersetzungen
Grundsätzlich werden von Mitarbeitern des Sprachenzentrums keine Übersetzungen angefertigt. Lediglich von Ihnen selbst angefertigte Übersetzungen von Scheinen und Belegen, die im Ausland erworben wurden und zur Vorlage bei den Prüfungsämtern bestimmt sind, werden am Sprachenzentrum auf Richtigkeit geprüft. Wenn alle Richtlinien für die Übersetzung von Dokumenten eingehalten wurden, bestätigt das Sprachenzentrum die Richtigkeit der Übersetzung gegen eine Gebühr in Höhe von 10 € gemäß Universitätsgebührenordnung.
Bitte legen Sie dazu das Original und Ihre Übersetzung bei uns vor und teilen Sie uns Ihre Postanschrift für die Rechnungsstellung mit.
Kontakt: Sprachenzentrum
Tel. 03834 420-3477